Aktuelles

Hotel.de "Verfügbarkeitsparität"

Bestpreis-Garantie in Vertragsbedingungen von Hotelportalen zur kenntnis.. erwin janssen

Sehr geehrter Hotelpartner, wie Sie bereits der Presse sowie vielen Diskussionen auf Fachtagungen der Hotellerie vernommen haben wird derzeit vom Bundeskartellamt die Rechtmäßigkeit einer Bestpreis-Garantie in Vertragsbedingungen von Hotelportalen wie auch hotel.de geprüft. In Anbetracht des derzeitigen Dialogs mit dem Bundeskartellamt erklären wir deshalb bis auf Weiteres, dass wir die Einhaltung der Ratenparität gemäß AGB (Ziffer 5 a "Ratenparität") derzeit juristisch nicht geltend machen. Hinsichtlich der Garantie bezüglich der Verfügbarkeit (Ziffer 5 c "Verfügbarkeitsparität") weisen wir darauf hin, dass sich diese nicht auf den hoteleigenen Vertrieb bezieht. Es steht Ihnen also frei, Zimmer nur über Ihren eigenen Vertrieb wie z. B. Homepage, telefonischer Verkauf oder Rezeption verfügbar zu machen. Die Regelung bezieht sich lediglich darauf, dass hotel.de im Vergleich zu anderen Vertriebskanälen nicht schlechter gestellt wird. 0 Mit freundlichen Grüßen Reinhard Wick - Vorstand - Jetzt empfehlen! Folgen Sie uns: facebook twitter blog Xing google+
zurück